BBS am Niederrhein-Krug - Beton-Bohr-&-Sägeservice - 47669 Wachtendonk - Tel.-Verwaltung: 0800- 700 902 00 Büro: G.-Wolpers-Str. 5, 37136 Seeburg info@betonbohrenundsaegen.de  |  |
Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen 1. Anerkennung der Bedingungen Durch die Erteilung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber die nachstehend aufgeführten Bedingungen und die Preise gemäss der jeweils gültigen Preisliste bzw. des zugrunde liegenden Angebotes der Firma BBS am Niederrhein - Andrea Krug an. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.
2. Mündliche Absprachen Mündliche Absprachen mit den Mitarbeitern der Firma BBS am Niederrhein gelten als unverbindlich. Sie bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Geschäftsleitung.
3. Anzeichnen von Bohrpunkten und Sägeschnitten Die Bohrpunkte mit Angabe der Bohrdurchmesser und die Lage der Sägeschnitte sind vom Auftraggeber einzumessen und anzuzeichnen. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder dem Nichteinmessen ergeben, trägt der Auftraggeber die volle Haftung.
Werden an den Schnittenden Eckbohrungen verlangt, verkürzen sich die Schnitte nicht um den Bohrdurchmesser, es wird die gesamte Schnittlänge aufgemessen.
4. Gestellung von Wasser und Strom Vom Auftraggeber sind Wasser und Energie in maximal 60 Meter Entfernung von der Arbeitsstelle zur Verfügung zu stellen. Dabei sind entsprechend dem Auftrag folgende technische Daten zu gewährleisten: Stromversorgung: 220 Volt/16 Ampere und/oder 380 Volt/35 Ampere Wasserdruck: 1 bar an der Arbeitsstelle
5. Arbeitsunterbrechung und Wartezeiten Die Arbeitsdurchführung darf vom Auftraggeber nur nach vorheriger rechtzeitiger Vereinbarung mit dem Auftragnehmer unterbrochen werden, anderenfalls werden die Stundensätze entsprechend unserer Preisliste berechnet. Dies gilt ebenfalls für die Unterbrechung von Umbauten und Rüstungen sowie bauseitiges Nichtbeachten der Unfallvorschriften.
Kann durch Umstände, welche der Auftraggeber zu verantworten hat, nicht mit der Arbeit begonnen werden, so kommen ebenfalls die aufgeführten Stundensätze in Anrechnung. Dies gilt auch, wenn durch nicht rechtzeitiges Anzeichnen der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder durch falsche Bekanntgabe der Bohrdurchmesser Wartezeiten entstehen sollten.
6. Baustellenverkehr Alle Angebote und Preise basieren darauf, dass die Einsatzfahrzeuge die Baustellen frei befahren können. Ist dies im Einzelfall nicht erlaubt oder möglich, sind wir berechtigt, den zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.
7. Sondergenehmigungen Der Auftraggeber hat auf seine Kosten rechtzeitig alle für die Durchführung der Dienstleistungen erforderlichen Sondergenehmigungen (z. B. Sonntags- oder Feiertagsgenehmigungen, Aufenthaltsgenehmigungen im Ausland) einzuholen. Grenzübergangsgebühren, Zölle und sonstige bei Arbeiten im Ausland zusätzlich anfallende Abgaben bzw. Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.
8. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen Die Rechnungslegung erfolgt auf der Grundlage der unterzeichneten bzw. zur Unterzeichnung vorgelegten Leistungsnachweise.
Bei Arbeiten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist der Auftragnehmer berechtigt, zu jedem Monatsschluss oder nach
Teilabnahmen, Teilrechnungen zu erstellen bzw. A'Conto-Zahlungen zu verlangen.
Unsere Rechnungen werden innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Auf alle Preise wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich berechnet.
Bei Arbeiten mit einer Auftragssumme über 2.000 Euro oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sind wir berechtigt, angemessene Sicherheiten oder Abschlagszahlungen zu verlangen. Abschlagszahlungen sind binnen 8 Werktagen nach Zugang unserer Abschlagsrechnung zu leisten.
Die Firma BBS am Niederrhein ist berechtigt, die Durchführung der Arbeiten von der Sicherheitsleistung oder Abschlagszahlung abhängig zu machen. Werden diese innerhalb einer angemessenen Frist nicht erbracht, erlischt die Leistungspflicht des Auftragnehmers unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche. Über geleistete Arbeiten wird eine Schlussrechnung erstellt.
Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt werden, die nach unserer Ansicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit zu mindern. Bei Nichteinhaltung der Zahlunsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1 % per Monat zu berechnen.
9. Gewährleistung und Sicherheitsleistung Eine über die Dauer der Abnahme hinausgehende Gewährleistung und eine Sicherheitsleistung sind - sinngemäss zu VOB/A §§ 13 und 14 ausdrücklich ausgeschlossen.
10. Haftung Für Schäden, die auf schuldhaftes Verhalten von Personal oder Einrichtungen der Firma BBS am Niederrhein zurückzuführen sind, haften wir im Rahmen der von uns abgeschlossenen Betrieb-Haftpflicht-Versicherung.
Eine Haftung für Wasserschäden kann in keinem Fall übernommen werden, auch dann nicht, wenn diese vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt werden sollte oder das Absaugen von Bohr- bzw. Sägewasser als Dienstleistung angeboten wird. Dieser Passus ist unabdingbar und kann durch keinerlei sonstige Auflagen oder Zusagen aufgehoben werden.
Höhere Gewalt und evtl. Schäden an Maschinen und Ausrüstungen, die während der Arbeit auftreten, berechtigen den Auftragnehmer zur zeitweiligen Unterbrechung des Auftrages ohne Regressansprüche des Auftraggebers. Termine halten wir, so irgend möglich, ein. Bei Überschreitungen sind Schadensersatzansprüche jedoch ausgeschlossen.
Wir haften für nachgewiesene Mängel nur mit Ersatzleistungen oder Reparatur nach unserer Wahl.
11. Vorbehalte Ergibt sich nach Arbeitsbeginn, dass die vorgefundenen Verhältnisse nicht den Verhältnissen entsprechen, die dem Angebot zugrunde lagen, sind wir berechtigt, Nachforderungen zu stellen oder auch von dem Auftrag zurück zu treten.
Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum, gilt folgende Regelung: Für die Dauer von 3 Monaten ab Angebotsdatum gelten die Angebotspreise als verbindlich. Danach sind wir berechtigt, bei Erhöhung des Bau-Lohntarifvertrags je % Tarifänderung die Angebotspreise um 0,5 % anzupassen. Bei Änderungen der Materialkosten um mehr als 5 % sind wir berechtigt, die Erhöhung dem Auftraggeber weiterzuberechnen.
12. Gerichtsstand Als Gerichtsstand ist - soweit nach § 38 ZPO zulässig - das für die Firma BBS am Niederrhein - Andrea Krug zuständige Gericht vereinbart. Das gilt auch für Klagen in Wechsel- und Scheckprozessen.
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